Global mobility taxation: Prevent these tax issues and keep your deployed employees happy

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Kasper Munkholm

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Asbjørn Vollmer Jeppesen

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Inhaltsverzeichnis

3 Steuerregeln, die Ihre entsandten Mitarbeiter betreffen können

Oft gibt es einen wirtschaftlichen Anreiz für Mitarbeiter, für längere Zeiträume an Standorten in anderen Ländern eingesetzt zu werden. Allerdings könnte die finanzielle Vergütung reduziert werden, wenn sich die persönliche Steuerlast der Mitarbeiter aufgrund der Steuerregelungen sowohl im Heimat- als auch im Gastland erhöht.

Die Wechselwirkung zwischen Heimat- und Gastland kann komplex sein, und ohne eine sorgfältige Planung können die potenziellen steuerlichen Auswirkungen zu einer erheblich reduzierten wirtschaftlichen Belohnung für die Mitarbeiter führen. Im schlimmsten Fall könnte es schwieriger werden, Mitarbeiter zu finden, die bereit sind, zu reisen.

Im Folgenden sind drei Aspekte aufgeführt, die Sie bei der Verwaltung der Besteuerung Ihrer Mitarbeiter während der Entsendung berücksichtigen sollten:

1. Doppelte Einkommensteuer

Der steuerliche Wohnsitz wird durch die Dauer des Aufenthalts einer Person oder eines Unternehmens in einem bestimmten Land und in vielen Fällen durch die Art ihrer Tätigkeiten bestimmt. Länder haben unterschiedliche Kriterien zur Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes, aber die folgenden Faktoren sind häufig:

Viele Länder verwenden einen Standard, bei dem eine Person als Steuerresident gilt, wenn sie sich 183 Tage oder mehr innerhalb eines Steuerjahres im Land aufhält. Dies ist jedoch nicht universell, und einige Länder können kürzere oder längere Zeiträume anwenden.

Der steuerliche Wohnsitz kann durch die erklärte Absicht einer Person bestimmt werden, in einem Land zu bleiben, z. B. für eine langfristige Arbeit oder einen Umzug, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich im Land verbrachten Tage.

Wenn die Familie des Mitarbeiters (Ehepartner und Kinder) ebenfalls im Gastland lebt, können die Steuerbehörden diese Person als ansässig betrachten, da die Familie als eine wesentliche Bindung an die Gerichtsbarkeit angesehen wird.

Ein permanentes Arbeitsverhältnis oder bedeutende Arbeitsverträge in einem Land können den steuerlichen Wohnsitz begründen, selbst wenn die physische Anwesenheit begrenzt ist.

Der Besitz oder die Verwaltung von Immobilien, Bankkonten oder Investitionen in einem Land kann die steuerliche Ansässigkeit beeinflussen, da dies auf fortbestehende wirtschaftliche Bindungen an die Gerichtsbarkeit hinweist.

Die Einbindung in das soziale Leben eines Landes – wie der Besitz eines festen Wohnsitzes, die Teilnahme an Gemeinschaftsorganisationen oder lokale Mitgliedschaften – kann dazu beitragen, als ansässig betrachtet zu werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass dies nicht für alle Länder gilt. In einem Land wie Indonesien müssen Sie Steuern zahlen, um für eine Arbeitserlaubnis berechtigt zu sein.

Doppelbesteuerungsabkommen nutzen

Viele Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die dazu beitragen, das Risiko einer doppelten Besteuerung zu verringern. Es ist entscheidend, das DBA zwischen dem Heimatland und dem Gastland des Mitarbeiters zu verstehen, um Steuerverpflichtungen zu minimieren.

Wenn Ihr Mitarbeiter aufgrund eines DBA von der Steuerpflicht im Heimatland befreit ist, ist es wichtig, eine Steueransässigkeitsbescheinigung im Gastland zu erhalten.

Ohne dieses Dokument könnte der Mitarbeiter weiterhin verpflichtet sein, im Heimatland Steuern zu zahlen, was potenziell zu einer doppelten Besteuerung führen kann. Dies kann in Gastländern eine Herausforderung darstellen, in denen die Bescheinigung persönlich bei einer lokalen Steuerbehörde beantragt werden muss. Um Komplikationen zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass der Mitarbeiter diese Bescheinigung vor der Rückkehr ins Heimatland sichert.

2. Doppelte Sozialversicherungsbeiträge

Die Navigation durch Sozialversicherungspflichten über Ländergrenzen hinweg kann aufgrund unterschiedlicher Vorschriften in verschiedenen Ländern und sogar Regionen komplex sein. Genau wie bei der doppelten Einkommensteuer könnten Ihre Mitarbeiter Gefahr laufen, doppelte Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland und Gastland zahlen zu müssen.

Sozialversicherungsabkommen nutzen

Um doppelte Beiträge zu vermeiden und dennoch konform zu bleiben, haben viele Länder Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Diese ermöglichen es den Mitarbeitern, weiterhin dem Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes zugeordnet zu bleiben.

In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen wird die Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge komplizierter, und Mitarbeiter sowie Arbeitgeber haben möglicherweise keine andere Wahl, als in beiden Ländern Beiträge zu leisten.

Daher ist es wichtig, sich dieser unterschiedlichen Faktoren vor der Entsendung bewusst zu sein, da diese die Gesamtkosten erheblich beeinflussen können.

3. Besteuerung von Zusatzleistungen

Ihre Mitarbeiter laufen Gefahr, dass Zusatzleistungen wie Reisekosten, Unterkunft, Dienstwagen, Versicherungen und mögliche Boni persönlich besteuert werden. Diese Besteuerung variiert stark von Land zu Land, und es ist wichtig, einen Überblick über die Zusatzleistungen der Mitarbeiter und die entsprechenden Steuervorschriften im Gastland zu schaffen. Wird dies nicht beachtet, kann dies zu doppelter Besteuerung, unbeabsichtigten Steuerverpflichtungen oder einer unzureichenden Meldung steuerpflichtiger Einkünfte führen.

Besteuerung ist eine komplexe und oft abschreckende Aufgabe mit versteckten Regeln und potenziellen Fallstricken, die sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber betreffen können. Mit einer sorgfältigen Planung und fachkundiger Beratung können diese Herausforderungen jedoch effektiv bewältigt werden.

Bei Plant Supervision sind wir darauf spezialisiert, Sie zu beraten oder sogar das gesamte Entsendeprojekt zu übernehmen. Dazu gehört auch die Steuerverwaltung, um sicherzustellen, dass die Entsendungen Ihrer Mitarbeiter sowohl kosteneffizient als auch konform mit den lokalen Vorschriften sind. Lassen Sie uns Ihnen helfen, die Komplexität der globalen Besteuerung zu bewältigen und Ihre internationalen Einsätze reibungsloser und lohnender zu gestalten.

Global Mobility-Steuer FAQ

Global Mobility Besteuerung bezieht sich auf die steuerlichen Verpflichtungen und Compliance-Anforderungen für Mitarbeitende und Unternehmen bei internationalen Einsätzen, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherung und Doppelbesteuerungsabkommen

Die Steuervorschriften unterscheiden sich je nach Land, aber Expats in diesen Branchen sehen sich oft mit komplexen Regelungen konfrontiert – aufgrund hoher Gehälter, langfristiger Einsätze und branchenspezifischer Steuervergünstigungen oder Ausnahmen.

Steuerangleichung stellt sicher, dass ein Mitarbeitender während eines internationalen Einsatzes ungefähr die gleiche Steuer zahlt wie im Heimatland, wobei der Arbeitgeber zusätzliche Steuerlasten übernimmt.

DBAs verhindern, dass Mitarbeitende und Unternehmen für dasselbe Einkommen in verschiedenen Ländern doppelt besteuert werden. Sie verringern die gesamte Steuerlast und gewährleisten die Einhaltung internationaler Steuergesetze.

Unternehmen müssen Risiken und Herausforderungen wie Betriebsstättenproblematiken, die Einhaltung der Steuergesetze des Einsatzlandes, komplexe Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsbeiträge bewältigen.

Durch strukturierte Steuerplanung, Nutzung von DBAs, Anwendung von Steuerangleichungsrichtlinien und Zusammenarbeit mit Spezialisten für Global-Mobility-Steuern zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Wichtige Trends sind steuerliche Auswirkungen von Remote-Arbeit, verstärkte Prüfung des Steuerwohnsitzes und sich entwickelnde digitale Steuervorschriften, die mobile Mitarbeitende in technischen Branchen betreffen.

Wir unterstützen unsere Kunden dabei, ihre Projektziele termingerecht und innerhalb des Budgets zu erreichen – durch die Bereitstellung von spezialisiertem Personal.

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